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Newsletter 3/2020

Thema: Auflagen und Empfehlungen zur Wiedereröffnung der Tennisanlage führt zur Einführung der Covid-19 Hausordnung des TCO, gültig ab 1. Mai 2020

Newsletter 3/2020


Auflagen und Empfehlungen zur Wiedereröffnung der Tennisanlage – Einführung: „COVID-19 Hausordnung“ des TCO

 

Liebe Mitglieder und Gäste, 

 

wie wir bereits am 15. April informiert haben, können Freiluft-Tennisanlagen ab dem 1. Mai 2020 wieder öffnen. Die Wiedereröffnung unterliegt bestimmten Auflagen, bzw. dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet und uns am 27. April mitgeteilt hat. Wir haben uns diesen Auflagen und Empfehlungen mit großer Sorgfalt gewidmet und diese – auf unsere Anlage und Möglichkeiten abgestimmt – in einer 

COVID 19 Hausordnung adaptiert und zusammengefasst.

Diese Covid-19 Hausordnung beinhaltet somit zusätzliche Regulierungen (Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen) - zu den bereits bestehenden und weiterhin gültigen Platz- und Anlageregeln – und zielen auf eine Minimierung der Ansteckungsgefahr ab. Keine noch so penible Hausordnung kann eine Garantie für eine Nichtansteckung sein, deshalb möchten wir eindringlich auf Eure zusätzliche und absolut erforderliche Eigenverantwortung hinweisen, im Sinne der eigenen Gesundheit, aber auch der Gesundheit unserer Freunde, Mitglieder und Gäste. 

Die Covid-19 Hausordnung ist ab 1. Mai 2020 (bis auf Widerruf!) gültig und wird an der Anlage im Aushang, sowie auf der Homepage ab und am 29. April veröffentlicht, ebenso wird sie diesem Newsletter beigefügt und betrifft alle Personen, die die Anlage betreten. Personen, die die Hausordnung missachten, werden von der Anlage verwiesen und können vom Verein ausgeschlossen werden. 

Liebe Mitglieder und Gäste, die Wiedereröffnung ist eine sehr gute Nachricht. Natürlich, es ist nicht einfach sich nun auch an zusätzliche Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen halten zu müssen und diese enormen Einschränkungen einzuhalten, diese sind jedoch absolut erforderlich und keine Schikane oder willkürliche Entscheidungen. Gerade wir vom Vorstand sind auch recht gesellige Tennisspieler und es wird mitunter eine schwere Zeit für uns, aber zumindest dürfen wir unserer Tennisleidenschaft nun endlich nachgehen.

 

Wir wünschen Euch weiterhin Gesundheit und ab 1. Mai auch wieder viel, viel Spaß beim Tennisspielen. 

 

Euer Vorstand

Oberwaltersdorf, 29.4.2020  

User ImageGeorg Schellmann, 29. April 2020