Erläuterungen zur Umsetzung der „214. COVID Öffnungsverordnung“ (vom 10.5.2021) und der „ÖTV Regelungen ab dem 19.5.2021“ (vom 17.5.2021) – beide per 19.5.2021
News
Umsetzung COVID Öffnungsverordnung per 19.5.2021
Werte Mitglieder und Gäste,
die COVID Pandemie war bislang - auch für einen gemeinnützigen Verein - eine große Herausforderung. Die Flut an behördlichen Auflagen und Vorschriften - gepaart mit kurzen Vorlaufzeiten zur Umsetzung und Realisierung - hat uns mehrmals um den Schlaf gebracht und wir ersehnten uns wesentliche Erleichterungen und Vereinfachungen.
Die Ansteckungszahlen gehen zurück, das ist eine hervorragende Nachricht, und die lang ersehnten Öffnungsschritte folgen per 19.5.2021, wieder eine gute Nachricht.
Die neue „COVID-Verordnung“ ermöglicht weitgehende Öffnungsschritte für eine Vielzahl an Bereichen und ist somit schon deshalb recht umfangreich. Auf der anderen Seite, um sich nicht zu sehr im Detail zu verstricken, werden Bereiche zusammengefasst und somit eine gemeinsame, generelle Gültigkeit vorgegeben. Hat es bislang noch einen Unterschied gegeben um welche Sportart es sich gehandelt hat oder ob diese im Freien oder in einer Halle ausgeübt wurde, aber auch ob man im Familienbund spielt oder nicht, so fällt jetzt die Anlage des TC Oberwaltersdorf unter den Bereich „Sportstätten“.
Auf den Punkt gebracht hat das für die Anlage des TCO folgende, wesentliche Auswirkungen, die per 19.5.2021 in Kraft treten:
- Das Betreten der Anlage ist nur gestattet, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3G-Regel).
- Auf der gesamten Anlage ist eine FFP2 Maske zu tragen (Ausnahme: bei der Sportausübung selbst sowie in den sanitären Anlagen)
Die ab 19.5.2021 gültige COVID-19 Hausordnung wird sämtliche Änderungen und Auswirkungen so kompakt wie möglich zusammenfassen, ist auf der Homepage abrufbar und wird am Eingang ausgehängt.
Das gleichermaßen notwendige TCO COVID-19 Präventionskonzept wird, wie auch die detaillierte „3G-Regel“, wird ebenso auf der Anlage aufliegen.
Liebe Mitglieder und Gäste, der TC Oberwaltersdorf ist ein gemeinnütziger Verein und wird ohne Mithilfe von externem Personal geführt und unterscheidet sich daher ganz wesentlich von einer kommerziell betriebenen Sportstätte, die zu Öffnungszeiten permanent besetzt ist und dadurch eine lückenlose Exekution und Überwachung aller Verordnungen und Richtlinien jederzeit gewährleistet werden kann. Da wir aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen keine „Eingangs- und Aufenthaltskontrollen“ durchführen können, ersuchen wir um die eigenverantwortliche Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, bzw. der COVID-19 Hausordnung. Es handelt sich dabei nicht um „Schikanen“, sondern um Sicherheitsmaßnahmen zum eigenen Schutz, aber auch aller anderen Mitglieder und Gäste unserer Anlage. Schau auf dich, schau auf mich!
Wir wünschen eine schöne und sichere Saison!
Der Vorstand
Oberwaltersdorf, 18.5.2021