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Erleichterungen für nicht ständig besetzte Sportstätten im Freien

Liebe Mitglieder und Gäste, 

folgende Erleichterungen konnten in Verhandlungen mit dem Ministerium erreicht werden:


Erleichterungen für nicht ständig besetzte Sportstätten im Freien

(Gültigkeit ab sofort)


- Die Maskenpflicht entfällt auf Sportstätten im Freien!

- Wenn eine Kontrolle nicht möglich ist (weil die Sportanlage nicht ständig besetzt ist), sind die Regeln für das Betreten der Anlage durch Aushang bzw. Information der Mitglieder zu veröffentlichen und die SpielerInnen müssen den Nachweis für das Betreten im Falle eine Kontrolle bei sich tragen und vorweisen können.Alle SpielerInnen sind selbst dafür verantwortlich und Anerkennen diese Regeln beim Betreten der Anlage.


User ImageAdministrator TC-O, 20. Mai 2021