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Information für MeisterschaftsspielerInnen

Nachricht erreichte uns vom NÖTV am 20.5.2021

Information für MeisterschaftsspielerInnen

Für die Mannschaftsmeisterschaft gilt weiterhin die Kontrolle des 3 G Nachweises vor den Matches,  aus der sich aus unserer Sicht keine Haftung ergibt, sondern nur den Heimverein bei seiner Aufgabe unterstützt (d.h. das Betreten von Sportstätten ist nur mit Nachweis eines geringen epidemiologischen Nachweises erlaubt); 

MannschaftsführerInnen sind nicht nur zur Kontrolle eines 3-G-Nachweises verpflichtet, sondern etwa auch zur Eintragung von Aufstellung und Platzeinteilung am Spielbericht oder zur Entscheidung über die Bespielbarkeit der Plätze. Der Mannschaftsführer ist auch verpflichtet, der Gastmannschaft eine Kopie des Spielberichts auszuhändigen. Die Einschätzung, dass aus solchen Verpflichtungen der Durchführungsbestimmungen privatrechtliche Konsequenzen entspringen können, sehen wir nicht. 

Mit der Unterschrift (so wie bisher) am Spielbericht bestätigen die MannschaftsführerInnen sowohl die Nachweise gesehen, als auch die Korrektheit des Spielberichtes (so wie bisher) anzuerkennen! Dieser Nachweis muss dann auch wie bisher aufgehoben werden.

Für den Wettspielausschusses gilt: Von Ausnahmesituationen abgesehen, greift der Wettspielausschuss grundsätzlich nur bei Vorliegen eines Protestes in die Wertung von Begegnungen ein. Solche Ausnahmesituationen, in denen sich Wettspielausschuss und Disziplinarreferat selbstverständlich ein Aufgriffsrecht und Sanktionen vorbehalten, beinhalten unter anderem systematische Fälschung von 3-G-Nachweisen.

User ImageAdministrator TC-O, 20. Mai 2021